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Niedersächsische Landesschulbehörde, 21.06.2011


Hinweis zum Erwerb der Fachhochschulreife!

Mit Wirkung zum 01.08.2011 werden die Verordnungen über berufbildende Schulen geändert.
Mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung in Kombination mit einer dreijährigen Berufstätigkeit erwerben unsere Auszubildende die Fachhochschulreife und somit die Berechtigung zum Hochschulzugang.



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