Fördermöglichkeiten für Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Fördermöglichkeiten für Ausbildungsberufe (z. B. MTRA-/MTLA-Ausbildung)
BAföG
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Auszubildenden, ihrer Eltern oder etwaigen Ehegatten scheitern. Ziel des BAföG ist es daher, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
- Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
- Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
- Ist Ihr Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?
Diese Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick geben, unter welchen Voraussetzungen und ggf. in welcher Höhe ein Förderungsanspruch nach dem BAföG besteht.
Diese Informationen können jedoch nicht auf jede Einzelheit eingehen. Bitte wenden Sie sich daher an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung, wenn Sie noch Fragen haben, auf die Sie hier keine Antwort finden. Die Ämter für Ausbildungsförderung geben Ihnen gerne weitere Auskunft.
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Finanzielle Förderung von Ausbildung und Studium
Ausbildung, Studium und Praktika sind nicht nur zeitaufwendig, sie kosten auch Geld. Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wenn die Kosten den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen und den Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gefährden?
Die mit Wirkung zum 01.04.2009 überarbeiteten neuen Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bieten Schüler/innen und Studenten/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen nunmehr eine noch bessere Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.
Das Kreditvolumen beträgt von 1.000 EUR bis zu 7.200 EUR.
Weitere Informationen finden Sie auch im Bildungskredit-Flyer
Bildungskredit-Flyer der KfW (PDF)
Fördermöglichkeiten für berufliche Fort- und Weiterbildungen
Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie
Wir alle lernen jeden Tag dazu. Und die Bereitschaft zu Lebenslangem Lernen zählt mittlerweile zu den Kernanforderungen der gesamten Arbeitswelt. Denn gerade im Beruf ist es wichtig, fachlich und thematisch "am Ball" zu bleiben. Das schafft eine höhere Sicherheit und mehr Übersicht in einer Welt des Wandels. Die Bildungsprämie schafft neue Chancen.
- Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro (ab 1.1. 2010, vorher 154 Euro) können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
- Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.
Ihre Beratungsstellen in Osnabrück Stadt und Land sind:
Flyer Bildungsprämie (PDF)
Förderprogramm „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
Weiterbildung lohnt sich, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen. Bis zu 90% der Lehrgangskosten werden durch das Programm IWiN bezuschusst. Jetzt wurde es bis 2013 verlängert.
IWiN wird fortgesetzt und ermöglicht es den Unternehmen, bis zu 4.000 Euro pro Jahr für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu beantragen. Bis zum Jahr 2013 fördern die EU und das Land Niedersachsen mit dem Programm IWiN die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in Niedersachsen. Das Programm IWiN ermöglicht es durch finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, das Know-How der Mitarbeiter den Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen.
Die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland ist Regionale Anlaufstelle für das Förderprogramm. Hier berät und unterstützt Susanne Große-Kettler (Tel.-Nr. 0541/353496) als Weiterbildungsberaterin kleine und mittelständische Unternehmen in allen Fragen der Weiterbildung, der finanziellen Förderung und der Antragstellung im Rahmen des IWiN-Programms.
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
www.iwin-niedersachsen.de
Flyer IWiN (PDF)
Meister-BAföG
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Informationen:
www.meister-bafoeg.info, Hotline 0800-6223634 (Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)
Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGeBAU
Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Es werden jedoch nur Fort- und Weiterbildungen gefördert, die nach AZWV zertifiziert sind. Für einige Seminare haben wir die AZWV-Zertifizierung beantragt. Bitte achten Sie auf folgenden Hinweis:
Die AWV-Zertifizierung ist beantragt (Förderung über die Agentur für Arbeit möglich)
Weitere Informationen: Ihre örtliche Agentur für Arbeit
oder www.arbeitsagentur.de
Bildungsscheck
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 500,- Euro pro Bildungsscheck bezuschusst.
Der Bildungsscheck kann von Beschäftigten, Berufsrückkehrer/innen, jungen Existenzgründern oder -gründerinnen, aber auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Jedoch nur, wenn Sie im laufenden und vergangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und Ihr Unternehmen die Zahl von 250 Beschäftigten nicht überschreitet.
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
Die Ausgabe des Bildungsschecks findet nur nach einer Beratung durch zugelassene Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen statt. Die Beratungen werden durchgeführt von Wirtschaftsorganisationen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, aber auch von kommunalen Wirtschaftsförderungen und Volkshochschulen.
Weitere Informationen:
Telefon: 0180-3 100 118 (9 Cent/Minute)
Hier erfahren Sie, wo die Beratungsstellen sind:
www.mags.nrw.de/arbeit/qualifikation/bildungsscheck/beratungsstellen.html
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen:
www.bildungsscheck.nrw.de
Prämiengutschein
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Weiterbildungsbereitschaft über das Instrument des Prämiengutscheins. Der Prämiengutschein wird im Rahmen der Förderungsmaßnahme Bildungsprämie ausgegeben, mit der mehr Erwerbstätige gewonnen werden sollen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern, indem sie eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung absolvieren.
Der Prämiengutschein ermöglicht die Ermäßigung der Kursgebühren um max. 50%, höchstens jedoch um 500 Euro. Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist, dass das zu versteuernde Einkommen nicht höher liegt als 25.600 Euro (Bei Alleinstehenden) bzw. 51.200 Euro (für gemeinsam Veranlagte). Die Ausgabe des Gutscheins erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespräches. Lt. Information des Bundesministeriums (November 2010) gibt es den Prämiengutschein noch bis zum 30.11.2011.
Weitere Informationen (bzw. Liste mit den Beratungsstellen):
www.bildungspraemie.info
Förderprogramme Begabtenförderung:
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme : das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.
Das Weiterbildungsstudium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten Hochschulstudiums.
Informationen: Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB). Lievelingsweg 102-104, 53119 Bonn, Tel. 0228/629310, Internet:
www.sbb-stipendien.de
B. Braun-Stiftung
Bei der B. Braun-Stiftung kann ein Einzelstipendium für alle pflegerischen Weiterbildungen beantragt werden. Kriterien für die Bewilligung eines Stipendiums sind u.a.:
- Antragsstellung mind. Zwölf Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme
- Abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflege mit der Examensnote „gut“ oder besser
- Dreijährige Berufstätigkeit nach dem Examen
- Tätigkeit in einem Pflegeberuf zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Berufsbezogene Fortbildung zwischen Examen und Stipendienantrag
Stichtag für die Bewerbungen sind der 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres. Mit einer Entscheidung über den Antrag ist erst Ende September oder Ende März zu rechnen.
Informationen: B. Braun-Stiftung, Brigitte Vitt, Postfach 1120, 34209 Melsungen; Tel. 05661/711647, Internet:
www.bbraun-stiftung.de
KDA Kuratorium Deutsche Altershilfe
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege keine Einzelpersonen bei der fort- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen der Altenhilfe/Altenarbeit. Gefördert werden Lehrgänge und Fachveranstaltungen, die systematisch dazu beitragen, die fachliche und soziale Kompetenz der haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Altenhilfe zu erhalten und verbessern
Informationen: Kuratorium Deutsche Altershilfe, Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V., An der Pauluskirche 3, 50677 Köln, Tel. 0221/9318470, Internet:
www.kda.de
Diese Liste der Fördermöglichkeiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt sicherlich noch weitere Unterstützungsmöglichkeit, über die wir keine weiteren Informationen haben.