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Pflege­fach­kraft für
außer­klinische Beatmung

Aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen der zertifizierten Gesellschaft befinden wir uns noch in der Planung der Weiterbildung.
Sobald es hier weitere Informationen gibt, finden Sie diese ebenfalls auf dieser Seite. 

Wir freuen uns darüber, dass wir nunmehr das dritte Mal in Folge durch die DIGAB für unsere Basiskurse zertifiziert wurden. Damit blicken wir auf mehr als sechs Jahre zurück, in denen wir diese Kurse anbieten. Zertifikat hier

Informationen zur Weiterbildung

Kurzbeschrei­bung Basiskurs

Außerklinische Beatmung ist aufgrund technischer Innovationen und neuer Erkenntnisse einem stetigen Wandel unterzogen. Auf diese Weise wird immer mehr intensivpflegebedürftigen Menschen ein Leben mit einem hohen Maß an Lebensqualität ermöglicht. Voraussetzung ist dabei natürlich qualifiziertes und hochspezialisiertes Personal, das den wachsenden Herausforderungen gerecht wird. Neben einer hohen fachlichen Kompetenz in der Grund- und Behandlungspflege wird spezielles Fachwissen für die Intensivpflege von beatmeten Patienten benötigt. Notfallsituationen müssen erkannt und professionell beherrscht werden.
Im Januar 2016 haben wir durch die Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) die offizielle Anerkennung als Fortbildungsstätte zur Durchführung des Schulungskonzepts „Basiskurs: Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmung“ erhalten. Es freut uns sehr, dass wir Ihnen die qualitativ hochwertige Fortbildung anbieten können.

Seit der Einführung der neuen Qualitätsprüfrichtlinien des MDS im Januar 2018, sollte jede Pflegefachkraft, die eigenverantwortlich beatmete Menschen pflegt und keine ausreichende Vorerfahrung besitzt, diese Weiterbildung spätestens besuchen. 

Teil­nehmer­kreis

Der Kurs richtet sich an examinierte Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger/innen , die in der außerklinischen Intensivpflege, im außerklinischen Bereich in der fachpflegerischen Versorgung beatmungsabhängiger Klienten eigenverantwortlich tätig sind oder tätig werden wollen. Die Fortbildung ist auch für professionell Pflegende geeignet, die ihr Wissen fundieren und aktualisieren möchten.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 15 Personen beschränkt.
Für den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung müssen der theoretische Teil sowie die Praktika vollständig und ohne Fehlzeiten absolviert werden.
Für die Teilnahme erhalten Sie 16 Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender (Identnummer: 20091483 ).

Lerninhalte

 

Das mindestens 106 Stunden umfassende Seminar beinhaltet folgende Lerninhalte:

  • pflegefachliche Lerninhalte
  • medizinische Lerninhalte
  • psychosoziale Lerninhalte
  • rechtliche Lerninhalte
  • Qualitätsmanagement
  • Kommunikation

 

praktika

  • 40 Stunden Praktikum nach Abschluss der theoretischen Inhalte
  • zu absolvieren in einer Klinik oder in einer außerklinischen Intensivpflegeeinrichtung

Zertifizierung

Nach Absolvierung aller theoretischen und praktischen Module erhält der/die Kursteilnehmer/in ein von der DIGAB ausgestelltes Zertifikat „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“. Alle anderen Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Termine und Lehr­gangs­kosten

Kurszeiten und Kosten:

Weitere Informationen folgen.

Bewerbungs­informationen

Bewerbungen & Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen:

  • Anschreiben 
  • Lebenslauf
  • Zeugnis über die Berufsausbildung
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Nachweis über die Berufspraxis
 

Bitte melden Sie sich über das Onlineformular (siehe unten) an.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Die Akademie des Klinikums Osnabrück
Weiterbildungszentrum
Am Finkenhügel 1
49076 Osnabrück

Andrea Steur
Lehrgangsleitung

Telefon: +49 (0)541 – 405-5931
andrea.steur@klinikum-os.de

Online­bewerbung

Über dieses Formular können Sie sich ganz bequem bei uns bewerben.
Unsere Mitarbeiter werden im Anschluss zeitnah Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich erforderlich:

  • Übersetzung des Zeugnisses,
  • Anerkennung bzw. Äquivalenzbescheinigung des Schulabschlusses,
  • Abschlusszertifikat des Sprachniveaus B2 Zeugnisse und deren amtliche Übersetzungen müssen als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden

Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern/Übersetzerinnen vorgenommen werden.

* Pflichtfeld, ** Pflichtfeld, Daten werden für statistische Zwecke benötigt.