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Praxis­anleiter für alle berufsgruppen im gesundheitswesen (m/w/d)

Informationen zur Weiterbildung

Kurzbeschrei­bung

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sind die Schnittstelle von Theorie und Praxis. Sie sind dafür verantwortlich, theoretisches Wissen in die Praxis zu transferieren. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sollen befähigt werden, die praktische Anleitung pädagogisch fundiert und ziel-
gerichtet auszuüben.

 

Sie erarbeiten konkrete, praxisnahe und realitätsbezogene Anleitungssequenzen, die für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wichtig sind, wie für Lernende. Praxisanleiterinnen und Praxis-anleiter begleiten den Anleitungsprozess und evaluieren den Lernerfolg.

 

Empathie, Sozial-, Methoden- und Personalkompetenz bilden eine gute Voraussetzung, um die berufliche Handlungskompetenz zu erweitern.

Anleitung findet überall dort statt, wo es Lernende und neue Mitarbeiter gibt, sodass eine qualifizierte Praxisanleitung in allen Bereichen des Gesundheitswesens sinnvoll ist und ein Qualitätsmerkmal darstellt.

zugangs­voraus­setzungen

Mindestens einjährige Tätigkeit in einem der folgenden Berufe:
Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen, Operationstechnische AssistentInnen, Anästhesietechnische AssistentInnen, NotfallsanitäterInnen, AltenpflegerInnen und Hebammen, MTRA’s, MTLA’s

aufbau der Weiterbildung

Die Weiterbildung erfolgt an der Akademie des Klinikums Osnabrück als berufsbegleitende Weiterbildung.

Die Inhalte der Weiterbildung sind angelehnt an die Empfehlungen für Maßnahmen einer berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung der Niedersächsischen Landesschulbehörde und werden nach PflBG in einem Umfang von 300 Stunden in 8 Blockwochen angeboten.

Inhalte der Weiterbildung sind u.a.:

  • Grundlagen der Didaktik und Pädagogik
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln
  • Lernortkooperation
  • Anleitungsprozesse planen und gestaltende Grundlagen der Kommunikation — (Konflikt-) Gespräche führen
  • Beurteilungen und Bewerten

Termine und kosten

11.03. – 15.03.2024

15.04. – 19.04.2024

13.05. – 16.05.2024

10.06. – 14.06.2024

27.08. – 30.08.2024

23.09. – 27.09.2024

04.11. – 08.11.2024

11.11. – 15.11.2024

17.12. – 18.12.2024 Kolloquium

 

Die vierte Blockwoche findet in Präsenz an der Hochschule Osnabrück statt. Hier werden die Grundlagen der allgemeinen Didaktik und Pädagogik vermittelt.

                     

Optional kann der Hochschulblock mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden. Dazu verlängert sich das Modul um eine anschließende Blockwoche, in der die Teilnehmer*innen in Selbstlernzeit unter Begleitung eines Dozententeams der Hochschule Osnabrück eine Hausarbeit erstellen. Eine Festlegung der Prüfungsleistung kann währende des Blockes erfolgen. Bei erfolgreicher Teilnahme der Prüfungsleistung erfolgt eine Anrechnung von 5 Credit Points, nutzbar für den Einstieg in einen Pflegestudiengang.

300 UE verteilt auf 8 Blockwochen in der Zeit von 08:30 – 15:45 Uhr

3.100,00 €.

 

Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben 
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Nachweis über eine mind. einjährige Berufserfahrung
    (in Teilzeit entsprechend länger)
 
Bitte melden Sie sich über das Onlineformular (siehe unten) an.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Akademie des Klinikums Osnabrück
Weiterbildungszentrum
Am Finkenhügel 1
49076 Osnabrück

Marie Herbermann                                                                       
Lehrgangsleitung
Telefon: +49 (0)541 – 405-5931
marie.herbermann@klinikum-os.de

Über dieses Formular können Sie sich ganz bequem bei uns bewerben.
Unsere Mitarbeiter werden im Anschluss zeitnah Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich erforderlich:

  • Übersetzung des Zeugnisses,
  • Anerkennung bzw. Äquivalenzbescheinigung des Schulabschlusses,
  • Abschlusszertifikat des Sprachniveaus B2 Zeugnisse und deren amtliche Übersetzungen müssen als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden

Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern/Übersetzerinnen vorgenommen werden.

* Pflichtfeld, ** Pflichtfeld, Daten werden für statistische Zwecke benötigt.